Beiträge
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.12.2014
Der Mitgliederbeitrag wird nach Personengruppen folgendermaßen gestaffelt:
1. Der Beitrag für ordentliche und außerordentliche berufstätige Mitglieder beträgt monatlich 10 €. Dieser Beitragssatz gilt für den Zeitraum des Vorhandenseins der zuvor genannten Bedingungen.
2. Der Beitrag für ordentliche und außerordentliche nicht berufstätige Mitglieder beträgt monatlich 5 €. Als nicht berufstätig sind Schüler, Studenten, Auszubildende, Erwerbslose (Bezieher von ALG II oder Sozialgeld), EU- und Altersrentner zu betrachten. Dieser Beitragssatz gilt für den Zeitraum des Vorhandenseins der zuvor genannten Bedingungen.
3. Der Beitrag für Ehrenmitglieder ist beitragsfrei.
Alle Mitglieder erhalten mit ihrer Mitgliedschaft die gleichen Rechte und Pflichten.
Der Beitrag ist bis Ende Januar des jeweiligen Kalenderjahres auf das Vereinskonto einzuzahlen.